02 März 2007

GEZ doch "Abzocker"??

Laut der FR vom 28. Februar haben ARD und ZDF jahrelang unberechtigt Gebühren von HartzIV Empfängern kassiert (Bericht hier und hier, dann das Dementi). Man schätzt die Summe auf 700 Mio. Euro, die „illegal“ eingenommen wurden. Nun wird der „schwarze Peter“ hin und her geschoben. Bis 2005 wurde die Befreiung für Sozialhilfeempfänger automatisch angeordnet. Nun müssen diese Menschen selbst um die Befreiung kämpfen. Die GEZ (die mit ihren „Eintreibern“ auch schon mal in Villen untergebracht wurde – Presse-Bericht vom 13. Nov 2003) sagt, die Bundesagentur (BA) wäre schuld, denn diese würde die Daten nicht elektronisch übertragen. Dagegen wollte die BA dies mit Papier-Bescheinigungen lösen. Die GEZ lehnte dies ab. Bis heute. Gewerkschafter Körtzel sagte dazu: „Zwei öffentliche Behörden streiten zu Lasten der Menschen, die eh schon am Ende der Gesellschaft stehen!“ – Wie immer…

Auszüge aus dem heutigen Dementi, dass die Vorwürfe eher bestätigt:

Es dauerte viele Stunden, bis die GEZ am Mittwoch ihre Presseerklärung formuliert hatte. Erst um 18.30 Uhr ging das Schreiben raus. Darin behauptet die GEZ, die "gegenüber ARD und ZDF bzw. der GEZ erhobenen Vorwürfe" seien "unzutreffend". Im Kern jedoch geht sie auf den Sachverhalt nicht ein - oder bestätigt ihn sogar.

...

Häufige Antragstellung: "Richtig ist, dass sich Hartz-IV-Empfänger teilweise mehrfach im Jahr um eine Befreiung bemühen müssen", bestätigt die GEZ. Was sie nicht schreibt: Häufig erhalten Arbeitslose die Bestätigung, dass sie Hartz IV erhalten, erst in dem Monat, in dem diese Zahlung beginnt. Von den Rundfunkgebühren können sie sich erst zum Folgemonat befreien lassen - bei jedem Antrag wieder. Hartz IV wird in der Regel nur für sechs Monate bewilligt.

Antragspflicht: Bei einem Detail behauptet die GEZ, die FR stelle "die Fakten falsch dar". Doch die Sache ist vertrackter, als sie glauben machen will. "Es trifft nicht zu, dass Sozialhilfeempfänger vor 2005 automatisch befreit waren", heißt es in der GEZ-Mitteilung. An dem "Antragserfordernis" habe sich nichts geändert. Formal ist das korrekt. Aus Sicht der Betroffenen jedoch hat sich Entscheidendes an dem "Antragserfordernis" geändert: Bis 2005 erhielten sie von der Sozialbehörde automatisch die Bescheinigung für die GEZ, heute müssen sie selbst daran denken - und dann die Hürden des Antragsverfahrens nehmen.

Rückwirkende Erstattung: Schließlich teilte die GEZ mit, dass für die Befreiung der Zeitpunkt maßgeblich sei, an dem der Antrag bei ihr eintreffe, und nicht der Zeitpunkt ihrer Bewilligung. Erhobene Gebühren würden rückerstattet. Dieser Punkt, den ein GEZ-Sprecher der Deutschen PresseAgentur nannte, taucht in der GEZ-Erklärung nicht mehr auf. Wie heikel er ist, zeigen die Erfahrungen der Betroffenen. Der Marburger Verdi-Erwerbslosenberater Martin Bongards sagte der FR, es sei die Regel, dass Hartz-IV-Empfänger ihren Antrag erst so spät stellen könnten, dass sie für einen Monat gebührenpflichtig seien. Da es keine monatlichen GEZ-Abbuchungen gebe, werde für ein Vierteljahr Geld eingezogen. "Ich kenne niemanden, dem es gelungen ist, sich dieses Geld zurückzuholen", sagte Bongards.


Auszug - Quelle: FR-Bericht

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