04 März 2007
Gottschalks Witz in "Wetten dass..." war voll daneben...
Intendant
Markus Schächter
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
ZDF-Straße 15
5127 Mainz
Thomas Gottschalk verhöhnt Hartz IV-Empfänger, Wetten das vom 03.03.2007 Erwartung einer offizielle Entschuldigung und Richtigstellung
Sehr geehrter Herr Schächter,
in der Sendung (Wetten das..) vom 03.03.2007 konnte durchaus der Eindruck entstehen, dass diese Sendung und ihr Moderator Thomas Gottschalk Hartz IV-Betroffene verhöhnt und indirekt als "Säufer" abstempelt. Wörtlich sagte Ihr Moderator in der Sendung bei der Wette Bierdosenstapeln: "Bierdosen sind doch Hartz IV-Stelzen". Zwar hat Thomas Gottschalk - offenbar auf Anweisung der Regie - vor laufenden Kameras gesagt: "Wenn man so was sagt, wie ich vorhin, dann überlegt man: Mensch, so ein Mist, das war völlig daneben." Eine Richtigstellung oder Entschuldigung ist dies aus unserer Sicht nicht, so dass der Eindruck bestehen bleibt, die Sendung (Wetten das) schiebt Hartz IV-Betroffene per se in die Kategorie "Säufer".
Wir erwarten von Ihnen als Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens, dass sich Ihr Sender schützend vor diese Menschen stellt und den 13,2 Mio. Fernsehzuschauern von gestern erklärt, dass Hartz IV-Betroffene keineswegs "Säufer" sind und auch keine "Hartz IV-Stelzen" benötigen. Selbiges erwarten wir selbstverständlich auch von Ihrem Moderator Thomas Gottschalk.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass ein erwachsener Hartz IV-Betroffener täglich einen Betrag von 3,69 EUR für Essen und Trinken zur Verfügung hat. Wir glauben kaum, dass man sich davon den Luxus von "Hartz IV-Stelzen" leisten kann. Weiterhin halten wir solche unbedachten Bemerkungen für äußerst bedenklich. Dies zeigt uns, dass das ZDF nicht seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachkommt. Bitte bedenken Sie auch, dass leider auch viele Hartz IV-Betroffene Rundfunkgebühren bezahlen müssen, weil sie zu spät ihren Bescheid erhalten haben oder sie manchmal auch nur wegen 1 EUR Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II die vollen Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Im übrigen wird Ihr Sender auch über Steuereinnahmen finanziert. Von daher haben das ZDF und Ihr Moderator Thomas Gottschalk eine besondere Verpflichtung gegenüber benachteiligten Menschen und Bildern, die in die Öffentlichkeit transportiert werden. Wir würden es für gut heißen, wenn Ihr Moderator sich einmal 3-5 Monate mit den Realitäten des Hartz IV-Satzes auseinander setzen würde. Dieser Brief geht als offener Brief auch an die Presse.
Mit freundlichen Grüßen
Das Orginalschreiben an das ZDF können Sie hier einsehen:
http://www.elo-forum.org/attachment.php?attachmentid=535&d=1173018276
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02 März 2007
GEZ doch "Abzocker"??
Laut der FR vom 28. Februar haben ARD und ZDF jahrelang unberechtigt Gebühren von HartzIV Empfängern kassiert (Bericht hier und hier, dann das Dementi). Man schätzt die Summe auf 700 Mio. Euro, die „illegal“ eingenommen wurden. Nun wird der „schwarze Peter“ hin und her geschoben. Bis 2005 wurde die Befreiung für Sozialhilfeempfänger automatisch angeordnet. Nun müssen diese Menschen selbst um die Befreiung kämpfen. Die GEZ (die mit ihren „Eintreibern“ auch schon mal in Villen untergebracht wurde – Presse-Bericht vom 13. Nov 2003) sagt, die Bundesagentur (BA) wäre schuld, denn diese würde die Daten nicht elektronisch übertragen. Dagegen wollte die BA dies mit Papier-Bescheinigungen lösen. Die GEZ lehnte dies ab. Bis heute. Gewerkschafter Körtzel sagte dazu: „Zwei öffentliche Behörden streiten zu Lasten der Menschen, die eh schon am Ende der Gesellschaft stehen!“ – Wie immer…
Auszüge aus dem heutigen Dementi, dass die Vorwürfe eher bestätigt:
Es dauerte viele Stunden, bis die GEZ am Mittwoch ihre Presseerklärung formuliert hatte. Erst um 18.30 Uhr ging das Schreiben raus. Darin behauptet die GEZ, die "gegenüber ARD und ZDF bzw. der GEZ erhobenen Vorwürfe" seien "unzutreffend". Im Kern jedoch geht sie auf den Sachverhalt nicht ein - oder bestätigt ihn sogar.
...
Häufige Antragstellung: "Richtig ist, dass sich Hartz-IV-Empfänger teilweise mehrfach im Jahr um eine Befreiung bemühen müssen", bestätigt die GEZ. Was sie nicht schreibt: Häufig erhalten Arbeitslose die Bestätigung, dass sie Hartz IV erhalten, erst in dem Monat, in dem diese Zahlung beginnt. Von den Rundfunkgebühren können sie sich erst zum Folgemonat befreien lassen - bei jedem Antrag wieder. Hartz IV wird in der Regel nur für sechs Monate bewilligt.
Antragspflicht: Bei einem Detail behauptet die GEZ, die FR stelle "die Fakten falsch dar". Doch die Sache ist vertrackter, als sie glauben machen will. "Es trifft nicht zu, dass Sozialhilfeempfänger vor 2005 automatisch befreit waren", heißt es in der GEZ-Mitteilung. An dem "Antragserfordernis" habe sich nichts geändert. Formal ist das korrekt. Aus Sicht der Betroffenen jedoch hat sich Entscheidendes an dem "Antragserfordernis" geändert: Bis 2005 erhielten sie von der Sozialbehörde automatisch die Bescheinigung für die GEZ, heute müssen sie selbst daran denken - und dann die Hürden des Antragsverfahrens nehmen.
Rückwirkende Erstattung: Schließlich teilte die GEZ mit, dass für die Befreiung der Zeitpunkt maßgeblich sei, an dem der Antrag bei ihr eintreffe, und nicht der Zeitpunkt ihrer Bewilligung. Erhobene Gebühren würden rückerstattet. Dieser Punkt, den ein GEZ-Sprecher der Deutschen PresseAgentur nannte, taucht in der GEZ-Erklärung nicht mehr auf. Wie heikel er ist, zeigen die Erfahrungen der Betroffenen. Der Marburger Verdi-Erwerbslosenberater Martin Bongards sagte der FR, es sei die Regel, dass Hartz-IV-Empfänger ihren Antrag erst so spät stellen könnten, dass sie für einen Monat gebührenpflichtig seien. Da es keine monatlichen GEZ-Abbuchungen gebe, werde für ein Vierteljahr Geld eingezogen. "Ich kenne niemanden, dem es gelungen ist, sich dieses Geld zurückzuholen", sagte Bongards.
Auszug - Quelle: FR-Bericht